Satzung
Stand: Gründungsversammlung 21. März 2025
Dies ist ein vereinfachter Auszug aus der Satzung. Die vollständige, notariell beglaubigte Satzung kann auf Anfrage zugesandt werden oder beim zuständigen Vereinsregister eingesehen werden.
Hinweis zur Anschrift: Die reale Geschäftsstelle des Vereins weicht von der im Vereinsregister eingetragenen Anschrift ab. Eine Registerkorrektur ist beantragt.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen „Elih – Verein für Kultur, Bildung und Sport". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz „e.V.“.
- Der Verein hat seinen Sitz in Reinbek (Scholtzstraße 6, 21465).
- Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
- Zweck des Vereins ist die Förderung von Kultur, Bildung und Sport, insbesondere:
- Pflege und Förderung kurdischer Kultur sowie Förderung interkultureller Verständigung
- Durchführung von Bildungsangeboten wie Nachhilfe und Integrationskurse
- Förderung des Jugendsports, insbesondere Fußball und andere Mannschaftssportarten
- Förderung der Integration und des interkulturellen Dialogs
- Durchführung kultureller Veranstaltungen und Feste
- Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Organisation von Bildungsprogrammen, sportlichen Aktivitäten, kulturellen Veranstaltungen und Integrationsmaßnahmen.
§ 3 Gemeinnützigkeit
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die seine Ziele unterstützt.
- Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag durch Beschluss des Vorstands. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
- Austritt (schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand)
- Ausschluss (bei grobem Verstoß gegen Vereinsinteressen)
- Tod des Mitglieds
§ 5 Beiträge
- Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.
- Ermäßigungen können auf Antrag vom Vorstand gewährt werden.
§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
Mitgliederversammlung
Oberstes Beschlussorgan des Vereins. Tritt mindestens einmal jährlich zusammen.
Vorstand
Führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Besteht aus 1. und 2. Vorsitzendem.
§ 7 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus:
- dem/der 1. Vorsitzenden
- dem/der 2. Vorsitzenden
- Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
- Die Amtszeit des Vorstands beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
§ 8 Auflösung des Vereins
- Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
- Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung von Bildung, Kultur oder Sport.
Vollständige Satzung anfordern
Die vollständige Satzung mit allen Paragraphen kann per E-Mail angefordert werden oder im Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht eingesehen werden.
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